Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich versicherte Patienten behandle ich ab 1.1.2025 auf Selbstzahlerbasis nach der Gebührenordnung für Ärzte, GOÄ. Das bedeutet für Sie, dass Sie das ärztliche Gespräch und die Diagnostik sowie die Therapie (Medikamente/Nahrungsergänzungsmittel und Behandlungspläne) selbst übernehmen. Erfahrungsgemäß sind weitere Kontroll- und Behandlungstermine notwendig. Die Kosten liegen im Normalfall im mittleren zweistelligen Bereich.
Privat und ggf. Beihilfe Krankenversicherung
Als Privatpatient erstattet Ihnen Ihre Krankenkasse in der Regel die Behandlungskosten in meiner Praxis – je nach Versicherungsvertrag. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Einige naturheilkundliche Leistungen sowie bestimmte naturheilkundliche Arzneimittel, Vitaminpräparate, Vitalstoffinfusionen und Nahrungsergänzungsmittel werden leider nicht immer von den Krankenkassen übernommen. Darüber hinaus gibt es innovative oder naturheilkundliche Behandlungen, die in der Gebührenordnung (die noch aus den 80er Jahren stammt) nicht enthalten sind. Diese Leistungen können nur analog abgerechnet werden.
Zusatzversicherungen
Bei Zusatzversicherungen klären Sie bitte mit Ihrem Versicherer, ob auch Leistungen von „Privatärzten ohne Kassensitz“ übernommen werden. Über Heilpraktiker-Versicherungen kann ich leider nicht abrechnen.